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Seit Sommer 2016 entfällt bei den Erste Hilfe-Kursen für Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die Unterscheidung in Aus- und Fortbildung. Hier ist nur noch die Kursform "Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" geregelt. Eine Auffrischung der Kenntnisse in Zeitabständen von zwei Jahren ist natürlich auch für die Erziehungskräfte notwendig.
Einige praktische Maßnahmen werden durch die Unterrichtenden erklärt und lediglich demonstriert, andere sind durch die Teilnehmenden - bevorzugt im Rahmen von Fallbeispielen - zu üben.
Eine Mindestzahl Teilnehmender von zwölf ist erforderlich. Optimal ist eine Gruppenstärke bis 15 Personen; eine Anzahl von 20 darf nicht überschritten werden.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst. Dazu geht es hier weiter...
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